Förderungen
Erneuerbare Energien - KfW Förderung
- für Balkonanlagen
- für PV-Anlagen
- für Batteriespeicher
- für Ladestationen
Photovoltaik-Förderung
- für Balkonanlagen
Einige Städte fördern Balkonanlagen seperat, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt.
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Photovoltaik-Förderung
- für PV-Anlagen
Einige Städte fördern PV-Anlagen seperat, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt selbst.
Die KfW fördert auch Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigen Darlehen.
Die KfW fördert auch Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigen Darlehen.
Batteriespeicher-Förderung
Förderung von stationären elektrischen Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage.
Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG
- Stand Juli 2021: 7,47 Cent pro Kilowattstunde bei einer Dachanlagengröße < 10kWp
- Stand Juli 2021: 7,25 Cent pro Kilowattstunde bei einer Dachanlagengröße 10 kWp < …. < 40 kWp
- Stand Juli 2021: 5,68 Cent pro Kilowattstunde bei einer Dachanlagengröße 40 kWp < …. < 750 kWp
Lohnt es sich zu warten?
Die Antwort ist nein. Die Einspeisevergütung verringert sich von Monat zu Monat. Sie orienteiert sich an dem Zubau von Photovoltaik Leistung innerhalb eines gewählten Zeitraums. Aktuell sind es 2.500 Megawatt. Überschreitet der Zubau die 2.500 Megawatt sinkt die Einspeisevergütung stärker, was aktuell der Fall ist und was auch der Grund ist warum Sie nicht warten sollten. Überschreitet der Zubau die 2.500 Megawatt jedoch nicht, wird die Degression der Einspeisevergütung lediglich ausgesetzt, was bedeutet, dass die Einspeisevergütung kaum Aussicht auf eine Erhöhung mit sich bringt.